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 Der Club heisst Opelclub-Seetal

1.2. Der Opelclub-Seetal hat den Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

1.3. Der Opelcub-Seetal bezweckt den Zusammenschluss aller Besitzer oder Benützer eines Opels. Dies zum Gedankenaustausch, zur Hilfe bei technischen oder sonstigen Problemen sowie bei der Ersatzteil- oder Zubehörbeschaffung, sowie zur Pflege der Geselligkeit durch gemeinsame Ausfahrten und Veranstaltungen.

1.4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr respektive des Datums des Opelclub-Seetals Jahresversammlung. 

2. Mitgliedschaft

2.1. Der Opelclub-Seeal besteht aus:Aktivmitgliedern Passivmitgliedern Ehrenmitgliedern

Die Mitgliederbeiträge betragen:

Aktivmitglieder    :   70.-

Passivmtglieder  :   40.-

Lehrlinge:          :    20.-


Aktivmitglied kann jede Person werden, die einen Opel besitzt oder benützt. Der Wohnort spielt keine Rolle.

Passivmitglieder können alle Personen sein. Ebenfalls können es Personen sein die den Club finanziell unterstützen. Sie geniessen alle Rechte des Opelclub-Seetal und erhalten alle Club Internen Mitteilungen.

Ehrenmitglieder sind Personen die sich für den Club besonders verdient gemacht haben und geniessen die gleichen Rechte wie ein Aktivmitglied haben dem Opelclub-Seetal gegenüber aber keine Verpflichtungen.

2.2. Jedes Mitglied anerkennt beim Eintritt in den Opelclub-Seetal die Statuten und ist verpflichtet, sich den Beschlüssen des Opelclub-Seetals zu unterziehen.

3. Aufnahme, Austritt und Ausschluss

3.1. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme kann der Vorstand ohne Begründung entscheiden.

3.2. Austritte müssen schriftlich eingereicht werden. Ein Austritt wird erst rechtsgültig nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Opelclub-Seetal.

3.3. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen,wegen nicht erfüllender finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Opelclub-Seetal. wegen unkorrektem Verhalten gegenüber dem Club oder seinen Mitgliedern, das dem ansehen des Opelclub-Seetal schadet. Bei grober Verletzung der Statuten.

Der Ausschluss erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes oder wenn 2/3 der Mitglieder dies wünschen, es bedarf der Bestätigung durch die Generalversammlung.

3.4. Austritt und Ausschluss bewirken den Verlust aller Rechte am Club und dessen Vermögen. 

                                                                                                                           4. Organisation

4.1. Die Organe des Opelclub-Seetal sind die Generalversammlung und der Vorstand.

4.2. Alljährlich findet eine Generalversammlung statt. Die Einladung erfolgt durch den Präsidenten und hat spätestens 2 Wochen vor der Versammlung zu erfolgen. Anträge zur Behandlung an Versammlungen sind spätestens 3 Tage vor dem Termin in schriftlicher Form beim Präsidenten einzureichen.

4.3. Die Abstimmung ist soweit nicht anders verlangt offen vor zu nehmen.

4.4. Die Teilnahme an der Generalversammlung ist obligatorisch. Bei unentschuldigter Abwesenheit ist ein Reuegeld von 20.00 Franken der Club Kasse zu entrichten. Der Vorstand oder 2/5 der stimmberechtigten Mitglieder sind ermächtigt, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Die Generalversammlung verhandelt und beschliesst über: Jahresrechnung, Jahresbericht, Jahresprogramm. Wahl des Vorstandes, Ehrung von Ehrenmitgliedern, Rekurse gegenüber Vorstandsbeschlüssen, Erweiterung der Traktandenliste sowie über die Auflösung des Clubs und Liquidation des Club Vermögens. Die Minderheit sowie die nicht an der Versammlung erschienenen Mitglieder haben sich den gefassten Beschlüssen zu unterziehen.

4.5. Der Vorstand oder die verantwortlichen für das weiterbestehen des Clubs gewählten Personen werden für 1 Jahr gewählt.

Der an der Generalversammlung gewählte Präsident organisiert den Vorstand sowie die Aufgabenverteillung mit den 3 zusätzlich gewählten Personen selbst, ist jedoch den Mitgliedern gegenüber verpflichtet den Aufgabenbereich bekannt zu geben. 

5. Ausfahrten, Veranstaltungen, Literatur

5.1. Im Laufe des Jahres findet eine gewisse Anzahl Veranstaltungen statt (Grillplausch etc.). Die Termine werden spontan beschlossen und jedem Mitglied persönlich zugestellt.

5.2. Der Opelclub-Seetal haftet bei Unglücksfällen auch bei vom Opelclub-Settal organisierten Veranstaltungen oder Ausfahrten in keiner Beziehung. Er unternimmt jedoch alles in der Macht stehende, einem Mitglied behilflich zu sein.

5.3. Der Opelclub-Seetal verfügt über eine eigen Internet Seite wo jederzeit Infos und Termine vom Opelclub-Seetal Veranstaltungen abgerufen werden können. 

6. Finanzen

6.1. Die Ordentlichen Einnahmen des Opelclub-Seetal bestehen ausden Jahresbeiträgen der Aktivmitglieder den Jahresbeiträgen der Passivmitglieder  Schenkungen, Spenden und Überschüssen aus Veranstaltungen.

6.2. Die Jahresbeiträge sind jeweils mit zugestellter Rechnung innert 30 Tagen auf das Konto des Opelclub-Seetal zu überweisen.

6.3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.

6.4. Für finanzielle Verbindlichkeiten haftet einzig das Vereinsvermögen. 

7. Statuten

7.1. Statuten können durch den Vorstand angepasst und durch Abstimmung an der GV beschlossen werden und treten ab dann sofort in Kraft.  

8. Auflösung

8.1. Der Opelclub-Seetal wird aufgelöst, wenn dies an einer Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird.

8.2. Bei Auflösung wird das Barvermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt.

Die Statuten wurden erstmals am 21.06.2007 an der GV genemigt und am 16.11.2007 revidiert.

Für den Vorstand
Präsident Dani Hug